Regelungen und Vorteile einer Mitgliedschaft beim RTR ATUS WEIZ (2026)
Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr:
40 € pro Jahr und Erwachsener, bzw. Jugendlicher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag 01. Jänner).
60 € pro Jahr und Ehepaar/Lebensgemeinschaft.
25 € pro Kind (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr), ab dem 2. Kind in der Familie 15 € pro weiterem Kind.
Der jeweilige Jahresbeitrag ist bis längstens 31. Jänner des laufenden Jahres fällig, bzw. zeitnah nach der Anmeldung. Die Mitgliedschaft erlischt per Austrittserklärung. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Er muss formlos dem Vorstand mindestens ein Monat vor Ablauf des Jahres mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Bankverbindung ATUS WEIZ
Steiermärkische Bank und Sparkasse
IBAN: AT84 2081 5000 4247 7349
Scanne den QR Code mit deiner Bank-App:
Benefits und Vorteile für Mitglieder 2026:
Weizer Bezirkslaufcup: Bezahlung der Cupanmeldegebühr (20 €) und des Nenngeldes bei den diversen Cupläufen (Details siehe unten).
Kostenlose Teilnahme am Kinder- und Jugendtraining (Mitte März bis Mitte Oktober Dienstags 17:00 BSZ).
Kostenlose Teilnahme am Erwachsenentraining für ambitionierte Läufer (1 x pro Woche Mitte März bis Mitte Oktober Donnerstags 17:00 BSZ).
Kostenloser Lauftreff beim JUFA (Dusche und Umkleide).
Nenngeld für Staffeln beim Apfelland Triathlon.
Nenngeld für Staffelanmeldungen beim Graz Marathon werden vom Verein übernommen.
Organisation diverser Veranstaltungen:
Weizer Wintercup, ridearound Weiz, CityRun Weiz, Weihnachtsfeier etc.
Rad Trainings-Camps, MTB Fahrt Großer Jogl etc.
Gemeinsames Open Water Schwimmtraining.
Radtraining / gemeinsame Ausfahrten ca. 1-3 x / Monat ab Frühling,
Organisation und Kommunikation über den Vereinsplaner
Ermäßigungen:
Intersport Pilz Weiz (Tim Manninger / Sonja Pichler):
Sportlernahrung: -20 %
BIKE:
Bikezubehör: -10 %
Bike-Bekleidung: -15 %
Bikes: individueller Vorzugspreis – Modellabhängig
RUN:
Laufschuhe: -15 %
Lauf-Bekleidung: -15 %
Socken + Einlagen (bei Kauf von Schuhen): -20 %
Pulsuhren/Smartwatches: individueller Vorzugspreis – Modellabhängig
SWIM:
Schwimm-Textilien: -15 %
Schwimm-Zubehör: -15 %
Trikot:
Die vergünstigten Vereinsdressen können beim Intersport Pilz Weiz (Erdgeschoss) probiert, bestellt und erworben werden!
Autohaus Stacherl Weiz (Hr. Stacherl): diverse Vergünstigungen.
Radsport Schmuck beim Radhändler in Oberfeistritz bei Anger gibt es ca. 15% Ermäßigung auf Ersatzteilen und Accessoires.
Vergünstigungen auch beim Erwerb von Bikes.
Positionsanalyse und Radfachhandel Knapp
Tel: 0664/5228063
office@positionsanalyse.at
www.positionsanalyse.at
Große Positionsanalyse -15%
Allgemein:
Bei der Anmeldung für Wettkämpfe und Bewerbe ist immer unser neues Vereinsnamenskürzel RTR ATUS WEIZ zu verwenden.
Laufen:
Für den Weizer Bezirkslaufcup gelten folgende Regeln für die RTR ATUS WEIZ Mitglieder:
Die Anmeldungen und das Nenngeld zu den diversen Cupläufen (WBLC) werden vom Verein übernommen und überwiesen (gesammelt – wie bis jetzt), wenn man sich fristgerecht im Vereinsplaner zu dem jeweiligen Lauf anmeldet (Nennung in der Umfrage im VP). Die Cupteilnehmergebühr von 20 € wird ebenfalls übernommen und bezahlt.
Nenngeldrückerstattung:
Nach dem Finishen von zumindest 3 Bezirkscupläufen, besteht der Anspruch auf die zusätzlich Rückerstattung des Nenngeldes von 10 € für jede weitere Laufveranstaltung im In- und Ausland, die selbst bezahlt wurde.
Die Nenngeldrückerstattung erfolgt in gesammelter Form zum Jahresende, und muss aus organisatorischen Gründen, unter den Angaben der absolvierten Bewerbe, via E-Mail beantragt werden.
Voraussetzung: Genehmigte Bewerbe der Verbände, korrekte Angabe des Vereinsnamens bzw. der Kurzform RTR Atus Weiz, tragen der Vereinsbekleidung während des Wettkampfes und finishen der Bewerbe.
Triathlon:
Lizenzen für Meisterschaften oder Wettbewerben, die vom Verein für den Sportler gelöst werden müssen, werden aus organisatorischen Gründen zuerst vom Verein bezahlt, und danach dem jeweiligen Lizenznehmer weiterverrechnet.
Die Lizenz wird rückerstattet, wenn 3 Bewerbe (Einzelstart, also nicht in der Staffel) gefinished wurden.
Zusätzlich gibt es dann eine 10% Rückerstattung der Nenngebühr von absolvierten Bewerben.
Rennrad und Mountainbike:
Rennrad/Mountainbike Nenngeld-Statuten 2026
Anmeldung: für Rennen unseren Vereinsnamen
RTR ATUS WEIZ
verwenden.
Nenngeld-Rückerstattung
Das Tragen unser Vereins-Dress und die Angabe unseres Vereinsnamen sowie Platzierung sind Voraussetzung zur Rückerstattung des Nenngeldes.
Für offizielle Rennen, die vom ÖRV, UCI, etc. genehmigt sind, werden € 20,- pro Rennen rückerstattet.
Sonstige Rennen:
Etappenrennen, Radmarathons, Ötztaler, etc., werden nach Rücksprache subventioniert!
Erklärung zur Veröffentlichung von Fotos/Daten der Vereinsmitgliedern und zur Teilnahme am Training/Wettkämpfen:
Der RTR ATUS WEIZ als Sportverein will seine sportlichen Aktivitäten sowohl auf seiner Website www.rc-tri-run-weiz.at als auch in anderen Medien, wie Tageszeitungen, facebook oder Broschüren etc. präsentieren. Zu diesem Zweck möchten wir Fotos/Videos aus dem Vereinsleben verwenden, auf denen auch Vereinsmitglieder eventuell individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen („Recht am eigenen Bild“) ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Die Mitglieder könne die Erlaubnis im Anmeldeformular, mit Zeitpunkt des Vereinsbeitrittes dem RTR ATUS WEIZ die Erlaubnis vereinsbezogene Fotos und Videos zu erstellen und zu veröffentlichen, erteilen.
Weiters gestatten sie dem Verein übliche persönliche Daten/Ergebnisse von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen zu veröffentlichen (z.B. Name, Platzierung, Klasse, Zeit, Geburtsjahr, etc.). Dieser Erklärung kann jederzeit widersprochen werden.
Information über Sportergebnismanagement
Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.
Training der Kinder und Jugendlichen:
Die Leiter des Kindertrainings haben die Aufsichtspflicht beim Training, sobald sie ihr Kind in Empfang genommen haben und bis zum offiziellen Trainingsende. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, es besteht keinerlei Rechtsanspruch, Schadenersatzanspruch oder die Möglichkeit irgendeiner Forderung an den Verein und dessen Vereinsmitgliedern für Verletzungen oder Unfällen während den Einheiten. Den Anweisungen der Leiter des Trainings ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.

