Regelungen und Vorteile einer Mitgliedschaft beim RC-TRI-RUN ATUS Weiz (2023)
Mitgliedsbeitrag:
40 € pro Jahr und Erwachsener, bzw. Jugendlicher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag 01. Jänner)
60 € pro Jahr und Ehepaar/Lebensgemeinschaft
25 € pro Kind (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr), ab dem 2. Kind in der Familie 15 € pro weiterem Kind
Der jeweilige Jahresbeitrag ist bis längstens 31. Jänner des laufenden Jahres fällig, bzw. zeitnah nach der Anmeldung. Um die Einrichtung eines Dauerauftrages wird gebeten. Die Mitgliedschaft erlischt bei eingeschriebener Austrittserklärung. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Er muss formlos dem Vorstand mindestens ein Monat vor Ablauf des Jahres mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Bankverbindung ATUS WEIZ
Steiermärkische Bank und Sparkasse
IBAN: AT84 2081 5000 4247 7349
Benefits und Vorteile für Mitglieder:
Weizer Bezirkslaufcup: Bezahlung der Cupanmeldegebühr (20€) und des Nenngeldes bei den diversen Cupläufen (Details siehe unten)
Kostenlose Teilnahme am Kinder- und Jugendtraining (Mitte März bis Mitte Oktober Dienstags 17:00 BSZ)
Neu 2023: Kostenlose Teilnahme am Erwachsenentraining für ambitionierte Läufer (1 x pro Woche)
Neu 2023: Kostenlose geführte Laufgruppen in verschiedenen Lauftempi beim Lauftreff beim JUFA
Neu 2023: Nenngeld Staffel beim Apfelland Triathlon
Neu 2023: Nenngeld Megamixed-Staffel beim 24h Lauf Blumau
Neu 2023: Nenngeld Mixed-Staffel beim 24h Ultraradchallenge Kaindorf
Organisation diverser Veranstaltungen:
Weizer Wintercup, ridearound Weiz, CityRun Weiz, Weihnachtsfeier etc.
Neu 2023:
Rad Trainings-Camp Umag 23. – 26. März
MTB-Tour Bad Kleinkirchheim 12. – 15. August
MTB-Tour Stoneman 25. – 27. August
Marathonreise Laibach um den 23. Oktober
Vereinssportcamp Umag 26. – 29. Oktober
Gemeinsames Open Water Schwimmtraining
Radtraining / gemeinsame Ausfahrten ca. 1-3 x / Monat ab Frühling
Neu 2023: Organisation und Kommunikation über den Vereinsplaner
Ermäßigungen:
Intersport Pilz Weiz (Hr.Pilz Paul / Sonja Pichler):
Sportlernahrung: -20 %
BIKE:
Bikezubehör: -10 %
Bike-Bekleidung: -15 %
Bikes: individueller Vorzugspreis – Modellabhängig
RUN:
Laufschuhe: -15 %
Lauf-Bekleidung: -15 %
Socken + Einlagen(bei Kauf von Schuhen): -20 %
Pulsuhren/Smartwatches: individueller Vorzugspreis – Modellabhängig
SWIM:
Schwimm-Textilien: -15 %
Schwimm-Zubehör: -15 %
Trikot:
Die vergünstigten Vereinsdressen (Laufen) können bei Intersport Pilz Weiz probiert und abgeholt werden!
Die Triathlondressen können im Hotel Jufa nach Rücksprache mit Sylvia Moser probiert werden.
Autohaus Stacherl Weiz (Hr. Stacherl): diverse Vergünstigungen
Laufen:
Für den Weizer Bezirkslaufcup gelten folgende Anmelderegeln für die RTR Weiz Mitglieder:
Wer bis zum 1.4.2023 bekannt gibt (gottfried.hadler@aon.at ), dass er an einen der 7 Cupläufen teilnimmt, bekommt die Cupteilnehmergebühr von 20€ bezahlt und erhält das Cupgeschenk.
Die Anmeldungen und das Nenngeld zu den diversen Cupläufen werden dann vom Verein überwiesen (gesammelt – wie bis jetzt)
Anmeldung:
Für Wettkämpfe ist immer unser neues Vereinsnamenskürzel RTR Atus Weiz zu verwenden. (Falls von Verbänden etc. vorgegeben: RC-TRI-RUN Atus Weiz).
Nenngeldrückerstattung:
Nach dem Finishen von zumindest 3 Bezirkscupläufen, besteht der Anspruch auf die zusätzlich Rückerstattung des Nenngeldes von 50 %, bzw. bis maximal 10 € für jede weitere Lauf- und Triathlonveranstaltung im In- und Ausland, die selbst bezahlt wurde.
Die Nenngeldrückerstattung erfolgt in gesammelter Form zum Jahresende, und muss aus organisatorischen Gründen, unter den Angaben der absolvierten Bewerbe, via E-Mail beantragt werden.
Voraussetzung: Genehmigte Bewerbe der Verbände, korrekte Angabe des Vereinsnamens bzw. der Kurzform RTR Atus Weiz, tragen der Vereinsbekleidung und finishen der Bewerbe.
Nenngeldrückerstattung Beispiele:
Startgeld 30 € – –> Auszahlung 10 € bzw. Startgeld 16 € – –> Auszahlung 8 €
Lizenzen für Meisterschaften oder Landesverbände, die vom Verein für den Sportler gelöst werden müssen, werden aus organisatorischen Gründen zuerst vom Verein bezahlt, und danach dem jeweiligen Lizenznehmer weiterverrechnet.
Rennrad und Mountainbike:
Die Lizenzgebühr wird nur dann bezahlt, wenn in der jeweiligen Lizenz-Kategorie mindestens 5 Rennen gefahren werden, die vom ÖRV, UCI, etc. genehmigt sind, ansonsten wird die Lizenzgebühr von €71,-/€59,- + Versicherung verrechnet.
Nenngeldrückerstattung:
Das Tragen unserer Vereins-Dressen und die Angabe unseres Vereinsnamen sind Voraussetzung zur Rückerstattung des Nenngeldes.
Mountainbike – Rennrad:
Nur für Rennen, die vom ÖRV, UCI, etc. genehmigt sind und das vom ÖRV vorgesehene Nenngeld
Rennrad € 15,- / Bike € 20,- werden rückerstattet.
Mountainbike Marathonserie:
Challenge min. 5 Rennen – €80,-
Top Six min. 4 Rennen €80,-
Platzierung in der Gesamtwertung erforderlich, ansonsten € 20,- pro Rennen.
Sonstige Rennen:
Etappenrennen etc. nach Rücksprache.
Erklärung zur Veröffentlichung von Fotos/Daten Vereinsmitgliedern und zur Teilnahme am Training/Wettkämpfen:
Der RC-TRI-RUN ATUS Weiz (RTR Atus Weiz) als Sportverein will seine sportlichen Aktivitäten sowohl auf seiner Website www.rc-tri-run-weiz.at als auch in anderen Medien, wie Tageszeitungen, facebook oder Broschüren etc. präsentieren. Zu diesem Zweck möchten wir Fotos/Videos aus dem Vereinsleben verwenden, auf denen auch Vereinsmitglieder eventuell individuell erkennbar sind. Aus rechtlichen Gründen („Recht am eigenen Bild“) ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich.
Die Mitglieder könne die Erlaubnis im Anmeldeformular, mit Zeitpunkt des Vereinsbeitrittes dem RC-TRI-RUN ATUS Weiz die Erlaubnis vereinsbezogene Fotos und Videos zu erstellen und zu veröffentlichen, erteilen.
Weiters gestatten sie dem Verein übliche persönliche Daten/Ergebnisse von Sportveranstaltungen und Wettkämpfen zu veröffentlichen (z.B. Name, Platzierung, Klasse, Zeit, Geburtsjahr, etc.). Dieser Erklärung kann jederzeit widersprochen werden.
Information über Sportergebnismanagement
Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, gespeichert und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.
Training der Kinder und Jugendlichen:
Die Leiter des Kindertrainings haben die Aufsichtspflicht beim Training, sobald sie ihr Kind in Empfang genommen haben und bis zum offiziellen Trainingsende. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, es besteht keinerlei Rechtsanspruch, Schadenersatzanspruch oder die Möglichkeit irgendeiner Forderung an den Verein und dessen Vereinsmitgliedern für Verletzungen oder Unfällen während den Einheiten. Den Anweisungen der Leiter des Trainings ist unbedingt Folge zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.