RTR Atus Weiz
Allgemein

Sportausübung im Mai 2020

Feature Verordnung

Liebe Sportsfreunde und Vereinsmitglieder,

seit 1. Mai gelten neue Regelungen und Empfehlungen zur Sportausübung im öffentlichen Raum und in Sportstätten.
Die Verordnung der Bundesregierung findet ihr hier.
Uns Hobbysportler betrifft folgender Auszug:

Sport
§ 8. (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, zur Ausübung von Sport ist untersagt.
(3) Ausgenommen vom Verbot des Abs. 1 sind weiters Betretungen nicht öffentlicher Sportstätten hinsichtlich jener Sportarten im Freiluftbereich durch Sportler, bei denen bei sportarttypischer Ausübung dieser Sportart zwischen allen Sportlern ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Bei der Sportausübung ist dieser Abstand einzuhalten. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

weiters gilt:
Veranstaltungen
§ 10.
(1) Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt.
(2) Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse.

Weitere Empfehlungen und Richtlinien findet ihr hier (Sport Austria)

Zusammengefasst:
Im Freien 2 Meter Abstand halten während der sportlichen Betätigung (= 2 Babyelefanten, falls wer schon einen oder zwei gesehen hat).
Organisiert nur 10 Personen im öffentlichen Raum.
Individuelle Hygienebestimmungen der Sportstätten und Plätze beachten.

Wir beginnen wieder mit dem Kinder- und Jugenlauftraining am Dienstag, dem 05. Mai um 17:30 Uhr. Die Regelungen zum Besuch des Trainings werden den Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.